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Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen  Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der  Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie  nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich  sind.  
 
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen  Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der  Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie  nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich  sind.  
 
=== Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung===
 
=== Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung===
der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss;  Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten  bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener  Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften)  oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum  Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine  betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die  in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person  ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten  bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag  abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte  zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden  könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen  muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser  Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die  Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich  vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine  Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und  welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.  
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der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss;  Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten  bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener  Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften)  oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum  Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine  betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die  in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person  ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten  bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag  abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte  zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden  könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen  muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser  Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die  Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich  vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine  Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und  welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
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=== Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung ===
 
=== Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung ===
 
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.  Diese Datenschutzerklärung wurde durch den  Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für  Datenschutz GmbH, die als Externer Datenschutzbeauftragter Stuttgart tätig ist, in Kooperation mit dem Kölner Datenschutz Anwalt Christian Solmecke erstellt.
 
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.  Diese Datenschutzerklärung wurde durch den  Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für  Datenschutz GmbH, die als Externer Datenschutzbeauftragter Stuttgart tätig ist, in Kooperation mit dem Kölner Datenschutz Anwalt Christian Solmecke erstellt.
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