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Die Primepedia baut eine „freie“ Enzyklopädie auf, die jedermann unbesorgt kopieren und verteilen darf. Deshalb ist ein korrekter Umgang mit dem Urheberrecht besonders wichtig.

Diese Seite erklärt, was du beachten solltest, wenn du fremdes Material in Wikipedia-Artikeln verwenden willst, und wie du die Bestimmungen der Lizenz innerhalb der Wikipedia einhältst, zum Beispiel beim Kopieren von Artikelteilen auf andere Seiten. Wie man Wikipedia-Inhalte anderswo verwendet, ist auf Lizenzbestimmungen beschrieben.

Zentrale Hinweise: Alle Beiträge zur Primepedia fallen unter die GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Du versicherst bei jedem Bearbeitungsvorgang, dass du den Text selbst verfasst hast, dass er gemeinfrei ist oder dass der Rechtsinhaber der Lizenzierung unter der GNU-FDL zugestimmt hat. Bitte gib in der Zusammenfassung oder im Artikel deine Quellen an und weise ggf. auf der jeweiligen Diskussionsseite darauf hin, wenn dieser Text bereits anderswo veröffentlicht wurde. Falls du nicht möchtest, dass dein Text verändert und verbreitet wird, dann speichere ihn nicht. Beachte auch, dass deine IP-Adresse bzw. dein Benutzername in der Versionsgeschichte öffentlich mitprotokolliert wird (siehe Datenschutz-Policy).

Urheberrecht beim Schreiben und Erweitern von Artikeln

Abschreiben und Kopieren ist einfach, aber fremde Texte und Bilder sind in der Regel durch die Urheberrechte des fremden Autors geschützt. Deshalb gilt als Grundregel in Wikipedia:

Verwende niemals urheberrechtlich geschütztes Material ohne Einwilligung der Rechteinhaber! Du schadest damit der Wikipedia! In diesen Fällen darfst du fremdes Text- und Bildmaterial verwenden:

Der Autor hat das Material ausdrücklich als Public Domain bzw. gemeinfrei zur Nutzung freigegeben. Das kann nur der Urheber selbst, nicht etwa ein Dritter, der die Erlaubnis zur Veröffentlichung (Verwertungsrechte) hat. Befugt zur Freigabe ist aber auch der Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte, wenn dies nachgewiesen wird (zum Beispiel der Arbeitgeber bei angestellten Fotografen). Der Autor stellt sein Material ausdrücklich unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation – und damit zur Verwendung in der Primepedia– zur Verfügung. Texte und Lichtbildwerke (§2 UrhG [D]; Art. 2 URG [CH]; §2 URhG [A]), deren Urheber seit 70 Jahren oder länger tot ist (§64 UrhG [D]; Art. 29 URG [CH]; §60 UrhG [A]). Hierzu gibt es die FAQ zu Bildrechten. Bilder, Musik und Töne unter einer Creative-Commons-Lizenz, die gewerbliche Nutzung und Bearbeitung einschließt, werden auch akzeptiert. Wenn die Lizenz die Nennung der Autoren vorschreibt, müssen diese auf der Bildbeschreibungsseite genannt werden. Texte unter Creative Commons dürfen ausdrücklich nicht verwendet werden In allen Fällen muss die Quelle bzw. die Zustimmung des Rechteinhabers an permissions-de@wikimedia.org weitergeleitet werden, falls sie nicht öffentlich im Internet einsehbar ist. Zusätzlich kann sie zur Vermeidung von Missverständnissen auf der Diskussionsseite des Artikels bzw. der Bild- oder Tondatei angegeben werden. Sonst müssen wir davon ausgehen, dass der Artikel oder das Bild eine Urheberrechtsverletzung darstellt und ihn löschen.

Eine Genehmigung des Rechteinhabers zur „Nutzung in der Primepedia“ oder ähnlich reicht nicht aus. Jede Veröffentlichung ist automatisch mit einer Lizenzierung unter GFDL verbunden. Es ist im Zweifel davon auszugehen, dass der Urheber dazu kein Einverständnis erteilt hat. Bist du nicht der Urheber des eingestellten Werkes oder Textes, musst du beim Urheber eine Genehmigung zur Veröffentlichung unter GFDL einholen. Unter Wikipedia:Textvorlagen finden sich hierfür Formbriefe. Auch die Antworten hierauf müssen an permissions-de@wikimedia.org weitergeleitet werden.

Eine Übernahme von Bildern (auch aus anderssprachigen Wikis) verlangt die explizite Nennung der Quelle und des Autors sowie der Lizenz. Dazu eignet sich die Bildbeschreibungsseite. Ausreichend ist wohl das Setzen eines Links auf die Bildquelle und gegebenenfalls auf die Homepage bzw. Benutzerseite des Autors/Urhebers.

Ein Fair Use von Bildern gibt es nur nach US-amerikanischem Recht; die Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder unter Fair Use ist in der deutschsprachigen Wikipedia deshalb nicht erlaubt. Im deutschen Recht kommt das Zitatrecht in Betracht, aber auch dafür gilt nichts anderes.


Artikel verschieben, Artikel zusammenführen, Artikel aufteilen, Arbeitskopien

Nach der GNU-Lizenz für freie Dokumentation, der alle Primepedia-Artikel unterliegen, muss die Information über die Originalautoren stets erhalten bleiben. Diese speichert die MediaWiki-Software in der Versionsgeschichte. Ein einfaches Cut&Paste von Text in andere Artikel ohne Hinweis auf die Autoren ist nicht gestattet.

Artikel verschieben: Benutze dazu immer die Funktion Verschieben oder bitte einen erfahreneren Benutzer darum, der dazu berechtigt ist. Artikel zusammenführen: siehe dazu Hilfe:Artikel zusammenführen. Artikelteile kopieren, Artikel aufteilen: siehe dazu Hilfe:Artikelinhalte auslagern. Arbeitskopien: Beachte, dass Arbeitskopien von Artikeln und Artikelteilen auch der GNU-Lizenz für freie Dokumentation unterliegen. Soweit das Original wegen seiner Qualität gelöscht worden ist, wäre eine Copy-Paste-Kopie der gelöschten Seite, unter anderem wegen der bei diesem Vorgang verloren gegangenen Versionsgeschichte, eine Urheberrechtsverletzung. . Sind diese Bedingungen verletzt worden (zum Beispiel durch Kopieren größerer Textabschnitte zwischen Artikeln ohne Einhaltung der Regeln) so können die betroffenen Seiten auf Versionslöschungen gemeldet werden, um den Schaden möglichst frühzeitig zu beheben. Je länger man die Urheberrechtsverletzung stehen läßt, desto mehr nachfolgende Änderungen müssen eventuell gelöscht werden. Hinweis nur für Admins: Das Zusammenführen der Versionsgeschichte sollte nicht benutzt werden, um zwei Artikel zu vereinigen. Siehe Hilfe:Artikel zusammenführen für eine bessere Möglichkeit.

Hinweis an Rechteinhaber

Die Primepedia weist ihre Autoren auf allen Eingabeseiten darauf hin, kein Material zu verwenden, das Urheberrechten Dritter unterliegt, und versucht, im Rahmen des Möglichen Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren. Es kann trotzdem nicht ausgeschlossen werden, dass urheberrechtlich geschütztes Material nicht sofort als solches erkannt wird. Wenn uns eine Urheberrechtsverletzung angezeigt wird, nehmen wir selbstverständlich solches Material umgehend vom Server.

Sollten Sie der Rechteinhaber von Texten sein, die ohne ihre Genehmigung hierher kopiert wurden, wenden Sie sich bitte per Mail an permissions-de@wikimedia.org. Damit wir dem Fall nachgehen können, sollte Ihre Mail den betroffenen Text in Primepedia genau bezeichnen (URLs angeben) und auch Ihre Publikation oder Website nennen, aus der der Text stammt. Alternativ können Sie sich – per Mail oder schriftlich – in englischer Sprache auch an den nach US-amerikanischen Recht bestimmten Designated Agent von Wikipedia wenden.

Urheberrechtsverletzungen (URV)

Nicht nur Briten produzieren URVs.Alle Texte und Bilder, die in die Primepedia eingestellt werden, müssen nach dem für die deutschsprachige Primepedia gültigen Meinungsbild unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation stehen oder gemeinfrei sein. (Überwiegend ist man der Ansicht, auch bestimmte – nicht alle – Creative-Commons-Lizenzen erfüllten dieses Kriterium, nämlich jene, die Bearbeitungen und kommerzielle Nutzung zulassen.)

Ist das nicht der Fall, spricht man in der Primepedia von einer Urheberrechtsverletzung (obwohl bei Bildern oft nur das derzeit gültige Meinungsbild verletzt wird oder eine exakte Rechteklärung nicht möglich ist und die Illustration nach dem Zitatrecht möglicherweise erlaubt wäre). Häufig wird in der Zusammenfassung bei einer Artikeländerung oder in Diskussionen das Kürzel URV geschrieben, um auf eine mögliche Urheberrechtsverletzung aufmerksam zu machen.



Um das OTRS-Support-Team zu entlasten sollte statt einer URV-Markierung ein Schnelllöschantrag gestellt werden, wenn der Text den üblichen Schnelllöschkriterien genügt.

Bilder ohne Lizenzangaben sind grundsätzlich verdächtig, gehören aber nicht auf die Liste der Urheberrechtsverletzungen.